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EBM 13497

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492

9 Punkte
1.03 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.4
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13497 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Hämatologie und Onkologie