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EBM 13547

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13540 bis 13542

2 Punkte
0.23 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.5
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13540 bis 13542,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13547 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Kardiologie, Infektiologie, Geriatrie