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EBM 13597

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13590 bis 13592

9 Punkte
1.03 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.6
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13590 bis 13592,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13597 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Nephrologie