Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
Punkte
0.00 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.7
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13640 bis 13642 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
13648 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Arztgruppenfall
Benötigte Gebührennummern
Abrechenbar durch
Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Angiologie, Geriatrie