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EBM 13697

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13690 bis 13692

6 Punkte
0.69 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.8
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13690 bis 13692,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13697 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch