Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
293 Punkte
33.67 €
min Prüfzeit
Kapitel 23.2
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition
23214 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
23229 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Arztgruppenfall
Benötigte Gebührennummern
Abrechenbar durch
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut