Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall
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min Prüfzeit
Kapitel 13.3.4
Genehmigungspflichtig: Nein
Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
13498 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.