Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
33042,
33043 und
33044 für
optische Führungshilfe
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
33092 im Zusammenhang mit der Durchführung der perkutanen Biopsie entsprechend der Gebührenordnungsposition
02344 ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.