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EBM 01906

Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs mit medizinischer oder kriminologischer Begründung

561 Punkte
64.47 €
21 min Prüfzeit
Kapitel 1.7.7
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs unter medizinischer oder kriminologischer Indikation bis zum 63. Tag p.m.

Obligater Leistungsinhalt

  • Überprüfung der Indikation,
  • Durchführung des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Erweiterung des Gebärmutterhalskanals,
  • Applikation wehenfördernder Mittel,
  • Ultraschalluntersuchung(en)

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01906 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Der zur Berechnung der Gebührenordnungsposition 01906 erforderliche Leistungsinhalt beinhaltet im Rahmen der Überprüfung der Indikation auch die Beratung über die Bedeutung des Eingriffs sowie über Ablauffolgen und Risiken möglicher physischer und psychischer Auswirkungen nach § 218c StGB.

Abrechenbar durch

Frauenheilkunde, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin