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EBM 13220

Zuschlag für die allgemeine internistische Grundversorgung

41 Punkte
4.71 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.2.1
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die allgemeine internistische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 13210 bis 13212,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13220 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Infektiologie, Geriatrie

Ausschlüsse