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EBM 22216

Zuschlag für die psychosomatisch und psychotherapeutisch-medizinische Grundversorgung

170 Punkte
19.54 €
min Prüfzeit
Kapitel 22.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die psychosomatisch und psychotherapeutisch-medizinische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 22210 bis 22212,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 22216 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin

Ausschlüsse