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EBM 20220

Zuschlag für die phoniatrisch-pädaudiologische Grundversorgung

27 Punkte
3.10 €
min Prüfzeit
Kapitel 20.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die phoniatrisch-pädaudiologische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 20210 bis 20212,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 20220 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Phoniatrie

Ausschlüsse