Die Gebührenordnungsposition
23218 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungshäufigkeit
1x im Behandlungsfall
Benötigte Gebührennummern
Abrechenbar durch
Psychotherapeutisch tätiger Arzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut