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EBM 21218

Zuschlag für die psychiatrische Grundversorgung

44 Punkte
5.06 €
min Prüfzeit
Kapitel 21.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die psychiatrische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 21218 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Forensische Psychiatrie

Ausschlüsse