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EBM 18220

Zuschlag für die orthopädische Grundversorgung

31 Punkte
3.56 €
min Prüfzeit
Kapitel 18.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die orthopädische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 18210 bis 18212,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 18220 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Orthopädie, Chirurgie (Rheumatologie)

Ausschlüsse