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EBM 05222

Zuschlag zu der GOP 05220

20 Punkte
2.30 €
min Prüfzeit
Kapitel 5.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 05220 ,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05222 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Anästhesiologie

Ausschlüsse