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EBM 09220

Zuschlag für die Hals-Nasen-Ohrenärztliche Grundversorgung

27 Punkte
3.10 €
min Prüfzeit
Kapitel 9.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die Hals-Nasen-Ohrenärztliche Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 09210 bis 09212,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 09220 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie

Ausschlüsse