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EBM 21225

Zuschlag für die nervenheilkundliche Grundversorgung

39 Punkte
4.48 €
min Prüfzeit
Kapitel 21.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die nervenheilkundliche Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 21213 bis 21215,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 21225 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Ausschlüsse