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EBM 14214

Zuschlag für die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung

85 Punkte
9.77 €
min Prüfzeit
Kapitel 14.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag für die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 zu den Gebührenordnungspositionen 14210 und 14211,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 14214 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8 ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Ausschlüsse