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EBM 01966

Zuschlag zu einem Eingriff nach Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 gemäß Implantateregistergesetz

78 Punkte
8.96 €
3 min Prüfzeit
Kapitel 1.9
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu einem Eingriff nach Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4 für die zugehörige Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bezüglich einer implantatbezogenen Maßnahme an die Register- und Vertrauensstelle gemäß §§ 16 und 17 Absatz 1 Implantateregistergesetz (IRegG) sowie Erfüllung der Pflichten nach §§ 18, 20, 24 und 25 IRegG,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01966 ist im Falle einer Vervollständigung oder Korrektur gemäß § 17 IRegBV einer bereits erfolgten Meldung nicht erneut berechnungsfähig.

Abrechenbar durch

Chirurgie, Kinderchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Viszeralchirurgie, Orthopädie, Chirurgie (Rheumatologie), Sonstige