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EBM 13696

Zuschlag zu der GOP 13694

11 Punkte
1.26 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.8
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 13694 ,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13696 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Ausschlüsse