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EBM 13594

Zuschlag für die nephrologisch-internistische Grundversorgung

41 Punkte
4.71 €
min Prüfzeit
Kapitel 13.3.6
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13590 bis 13592 für die nephrologisch-internistische Grundversorgung,

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13594 kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen 01444, 01450, 01452, 01478, 01546, 01615, 01640 bis 01642, 01647, 01648, 01670 bis 01672, 13590 bis 13592, 13595 bis 13598 und/oder 32001 berechnet werden.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Nephrologie

Ausschlüsse