Die Gebührenordnungspositionen 30320 bis 30323 sind insgesamt nur einmalig berechnungsfähig.
Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 30321 bis 30323 setzt die Angabe der Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation (z. B. Dosierung, Dosisanpassung, Körpergewicht) und der Überwachungsdauer voraus.
Die Gebührenordnungspositionen 30320 bis 30323 können nur von Vertragsärzten berechnet werden, die über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Durchführung von Gentherapien bei Hämophilie verfügen.
Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin, Angiologie, Geriatrie