Computergestützte Auswertung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
86 Punkte
9.88 €
7 min Prüfzeit
Kapitel 3.2.3
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
03241 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.