Zusätzliche schriftliche Zusammenfassung für den oder die Begutachtete(n),
in mehreren Sitzungen,
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
11233 setzt die Angabe des phänotypischen OMIM-Kodes oder, falls kein Eintrag in OMIM vorliegt, ersatzweise die Angabe der Art der Erkrankung voraus.
Die Gebührenordnungsposition
11233 ist im Fall der Beratung eines Erkrankten und seines Partners nur für den Erkrankten berechnungsfähig.