Mindestens vollständige Untersuchung der Gene SOS1, RAF1, RIT1, BRAF und KRAS,
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition
11356 ist nur berechnungsfähig, wenn die diagnostische Fragestellung aufgrund des Analyseergebnisses entsprechend der Gebührenordnungsposition
11355 nicht vollständig beantwortet werden konnte.
Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen
11355 und
11356 beträgt 24.914 Punkte im Krankheitsfall.