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EBM 12230

Zuschlag zu den GOP 12210 und 12220

6 Punkte
0.69 €
min Prüfzeit
Kapitel 12.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 12210 und 12220,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 12230 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin