Kontrolle der Nadellage mittels bildgebender Verfahren,
Szintigraphische Kontrollmessung(en),
Anmerkung
Wird die Gebührenordnungsposition
17373 an demselben Behandlungstag einmal/zweimal berechnet, reduziert sich die Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungsposition
17371 dementsprechend auf höchstens dreimal/zweimal je Behandlungstag.