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EBM 25316

Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung

440 Punkte
50.56 €
min Prüfzeit
Kapitel 25.3.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen

Obligater Leistungsinhalt

  • Bestrahlung mit Linearbeschleuniger,
  • Überwachung und Kontrolle während der Bestrahlung,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT),

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25316 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.
Entgegen 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 25316 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) verfügt.

Abrechnungshäufigkeit

1x am Behandlungstag

Abrechenbar durch

Strahlentherapie