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EBM 25322

Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie

10894 Punkte
1251.88 €
min Prüfzeit
Kapitel 25.3.2
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (MVVRL)

Obligater Leistungsinhalt

  • Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) mit Linearbeschleuniger
oder
  • Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Überwachung und Kontrolle während der Bestrahlung,
  • Radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 25322, bei denen eine Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition 25322 indiziert ist,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25322 ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Treten nach erfolgter primärer radiochirurgischer Behandlung interventionsbedürftige neue Hirnmetastasen oder Vestibularisschwannome gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL auf, bei denen es sich nicht um Lokalrezidive handelt, so ist die Gebührenordnungspositon 25322 erneut im selben Krankheitsfall für das erste Zielvolumen berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 25322 ist auch berechnungsfähig bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der stereotaktischen Radiochirurgie auf bis zu fünf Sitzungen. Die Durchführung der Leistung in mehreren Sitzungen setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Krankheitsfall

Abrechenbar durch

Neurologie, Neurochirurgie, Strahlentherapie