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EBM 25328

Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis >= 2,5 Gy bei bösartiger Erkrankung

480 Punkte
55.16 €
5 min Prüfzeit
Kapitel 25.3.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 25321 bei Überschreitung der Einzeldosis >= 2,5 Gy,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25328 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.

Abrechnungshäufigkeit

1x am Behandlungstag

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Strahlentherapie