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EBM 25329

Zuschlag bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bei bösartiger Erkrankung

313 Punkte
35.97 €
2 min Prüfzeit
Kapitel 25.3.2
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 25321 für die Bestrahlung von Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25329 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.

Abrechnungshäufigkeit

1x am Behandlungstag

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Strahlentherapie