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EBM 30901

Untersuchung im Schlaflabor

3171 Punkte
364.40 €
40 min Prüfzeit
Kapitel 30.9
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Kardiorespiratorische Polysomnographie gemäß Stufe 4 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Obligater Leistungsinhalt

  • Kardiorespiratorische Polysomnographie gemäß Stufe 4 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Patienten, bei denen trotz sorgfältiger klinisch-anamnestischer Abklärung und nach einer erfolgten Polygraphie entsprechend der Gebührenordnungsposition 30900 keine Entscheidung zur Notwendigkeit mittels CPAP möglich ist
oder
  • Kardiorespiratorische Polysomnographie gemäß Stufe 4 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Patienten mit gesicherter Indikation zur Ersteinstellung oder bei schwerwiegenden Therapieproblemen einer Atemwegs-Überdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren)
oder
  • Kardiorespiratorische Polysomnographie gemäß Stufe 4 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Patienten zur Wirksamkeitskontrolle nach einer Erstanpassung einer Unterkieferprotrusionsschiene oder zur Verlaufskontrolle einer Therapie mittels Unterkieferprotrusionsschiene,
  • Kontinuierliche Simultanregistrierung während einer mindestens sechsstündigen Schlafphase in einem räumlich vom Ableitraum getrennten Schlafraum, in dem sich während der kardiorespiratorischen Polysomnographie nur ein Patient befinden darf
    • der Atmung,
    • der Oxymetrie (Sättigung des oxygenierbaren Hämoglobins),
    • des EKG,
    • der Körperlage,
    • der abdominalen und thorakalen Atembewegungen,
    • des Atemflusses oder des Maskendruckes bei Einsatz eines CPAP-Gerätes,
    • elektookulographische Untersuchung(en) (EOG) mit zwei Ableitungen,
    • elektroenzephalographische Untersuchung(en) (EEG) mit zwei Ableitungen,
    • elektromyographische Untersuchung(en) (EMG) mit drei Ableitungen,
    • optische und akustische Aufzeichnung(en) des Schlafverhaltens,
  • Visuelle Auswertung(en) der aufgezeichneten Befunde einschließlich visueller Validierung, Dauer mindestens 40 Minuten,
  • Dokumentation und patientenbezogene Beurteilung,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an den Vertragsarzt, der die Überdrucktherapie einleitet oder die Anfertigung der Unterkieferprotrusionsschiene veranlasst oder an die weiterbehandelnden Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte,

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 30901 im Rahmen einer Therapie mittels einer Unterkieferprotrusionsschiene setzt die Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung voraus.

Abrechenbar durch

Kinderarzt (Hausarzt), Kinderarzt, Neuropädiatrie (Hausarzt), Neuropädiatrie, Neonatologie (Hausarzt), Neonatologie, Kinder-Pneumologie (Hausarzt), Kinder-Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin (Hausarzt), Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Phoniatrie, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Kinder-Kardiologie (Hausarzt), Kinder-Kardiologie, Kinder-Hämatologie und Onkologie (Hausarzt), Kinder-Hämatologie und Onkologie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Angiologie, Geriatrie, Forensische Psychiatrie