MRT-Angiographie der Hirngefäße gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V
Obligater Leistungsinhalt
Darstellung der Hirngefäße
Fakultativer Leistungsinhalt
Kontrastmitteleinbringung(en),
Darstellung der venösen Phase
Anmerkung
Eine Nebeneinanderberechnung von zwei oder mehr Gebührenordnungspositionen
34470,
34475,
34480,
34485,
34486, 34489 und 34490 in derselben Sitzung ist nur mit Begründung möglich.
Neben der Gebührenordnungsposition
34470 können die Gebührenordnungspositionen 34410, 34411, 34420 bis 34422, 34430, 34431, 34440 bis 34442, 34450 bis 34452 und 34460 und
34492 nur mit Begründung berechnet werden.