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EBM 37530

Koordination der Versorgung

577 Punkte
66.31 €
min Prüfzeit
Kapitel 37.5
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Koordination der Versorgung nach § 10 der KSVPsych-RL durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Abs. 2 der KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Sicherstellung der Vernetzung der an der Versorgung des Patienten nach der KSVPsych-RL beteiligten Berufsgruppen,
  • Nachhalten der Umsetzung des Gesamtbehandlungsplans,
  • Vereinbarung von Terminen bei den an der Versorgung des Patienten beteiligten Berufsgruppen,
  • Erarbeitung eines individuellen Rückmeldesystems mit dem Patienten,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Regelmäßiger telefonischer oder persönlicher Kontakt mit dem Patienten und Hinwirken auf Termintreue,
  • Führen von Gesprächen im Lebensumfeld des Patienten,
  • Kontaktaufnahme und Austausch zur Anbahnung von weiteren Leistungen und Hilfen für den Patienten,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37530 ist eine Leistung, die vom Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeuten an eine nichtärztliche Person gemäß § 5 der KSVPsych-RL übertragen wird.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Alterbegrenzung

ab 18 Jahre

Abrechenbar durch

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychotherapeutisch tätiger Arzt, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Forensische Psychiatrie