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EBM 37550

Fallbesprechung

128 Punkte
14.71 €
10 min Prüfzeit
Kapitel 37.5
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Patientenorientierte Fallbesprechung gemäß § 6 KSVPsych-RL unter Einbeziehung an der Versorgung des jeweiligen Patienten beteiligter Berufsgruppen,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37550 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei einer telefonischen Fallbesprechung berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37550 ist auch bei Durchführung der Fallbesprechung als Videofallbesprechung berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungshäufigkeit

4x im Behandlungsfall

Alterbegrenzung

ab 18 Jahre

Abrechenbar durch

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychotherapeutisch tätiger Arzt, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Forensische Psychiatrie