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EBM 37806

Pauschale für die Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL

219 Punkte
25.17 €
14 min Prüfzeit
Kapitel 37.8
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Pauschale für die Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL durch einen oder mehrere, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende(n) Arzt/Ärzte nach § 3 Abs. 4 LongCOV-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Unterstützung und Beratung des an der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsarztes bei der differentialdiagnostischen Abklärung und bei der Behandlung,
  • Überprüfung und ggf. Vorschläge zur Anpassung des Behandlungsplans,
  • Konsiliarische Erörterung/Fachliche Beratung und Informationsaustausch mit dem koordinierenden Arzt,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Bei Bedarf Teilnahme an Konsilen und Fallbesprechungen möglichst unter Nutzung telemedizinischer Möglichkeiten oder Videosprechstunden,
  • Verordnung von Leistungen nach § 8 LongCOV-RL gegebenenfalls per Videosprechstunde,
  • Beratung sowie Information über geeignete Behandlungsmöglichkeiten, Beratungs- und Hilfsangebote sowie Unterstützungsleistungen und Kontakte zu Selbsthilfeeinrichtungen für Patienten, ihre Angehörigen und Bezugspersonen,
  • Einbindung von Psychotherapeuten und/oder Neuropsychologen,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37806 ist höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 37806 setzt eine Überweisung durch den koordinierenden Arzt gemäß § 4 und § 5 LongCOV-RL voraus.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 37806 setzt die Erfüllung der in § 3 Absatz 4 LongCOV-RL genannten Kriterien voraus. Die Erfüllung der Kriterien ist gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung anzuzeigen.
Die Verordnung von Leistungen nach § 8 LongCOV-RL kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall
2x im Krankheitsfall

Abrechenbar durch

Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie und Diabetologie, Hämatologie und Onkologie, Nephrologie, Infektiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Angiologie, Geriatrie