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EBM 03322

Aufzeichnung eines Langzeit EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

48 Punkte
5.52 €
1 min Prüfzeit
Kapitel 3.2.3
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 03322 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Abrechenbar durch

Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Internist (Hausarzt), Internist, Innere Medizin