Aufzeichnung eines Langzeit EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
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5.52 €
1 min Prüfzeit
Kapitel 3.2.3
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
03322 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.