Aufzeichnung einer Langzeit-Herzstrommessung von mindestens 18 Stunden Dauer
48 Punkte
5.52 €
1 min Prüfzeit
Kapitel 27.3
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
27322 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.