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EBM 05311

Präanästhesiologische Untersuchung entsprechend der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung nach § 115f SGB V

132 Punkte
15.17 €
7 min Prüfzeit
Kapitel 5.3
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Präanästhesiologische Untersuchung vor einer geplanten Leistung entsprechend der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung nach § 115f SGB V
  • bei nicht durchgeführter Leistung und sofern diese nicht im Anhang 2 zum EBM enthalten ist
oder
  • bei zeitlich verzögerter Durchführung der Leistung mindestens vier Wochen nach Durchführung der präanästhesiologischen Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 05311 aufgrund initial nicht gegebener Narkosefähigkeit

Obligater Leistungsinhalt

  • Überprüfung der Narkosefähigkeit des Patienten,
  • Aufklärungsgespräch mit Dokumentation,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Auswertung ggf. vorhandener Befunde,
  • In mehreren Sitzungen,

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 05311 bei nachfolgender Durchführung einer Leistung entsprechend der Anlage 1 und Abrechnung einer Fallpauschale entsprechend der Anlage 2 der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung nach § 115f SGB V setzt die Begründung der zeitlich verzögerten Durchführung der Leistung zur Erreichung der Narkosefähigkeit im Einzelfall voraus. In diesem Zusammenhang ist die Zusatzangabe der Gebührenordnungsposition 88110 für die Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungsposition 05311 erforderlich.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Behandlungsfall

Abrechenbar durch

Anästhesiologie