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EBM 08313

Beobachtung im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin

143 Punkte
16.43 €
4 min Prüfzeit
Kapitel 8.3
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 08312 für die Beobachtung eines Patienten im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin

Obligater Leistungsinhalt

  • Beobachtung für mindestens 30 Minuten,
  • Abschlussuntersuchung(en) durch den Arzt,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Infusion(en) (Nr. 02100),

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 08313 ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

3x im Krankheitsfall
1x am Behandlungstag

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Frauenheilkunde, Gynäkologische Onkologie, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin