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EBM 26317

Beobachtung im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin

143 Punkte
16.43 €
4 min Prüfzeit
Kapitel 26.3
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 26316 für die Beobachtung eines Patienten im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin

Obligater Leistungsinhalt

  • Beobachtung für mindestens 30 Minuten,
  • Abschlussuntersuchung(en) durch den Arzt,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Infusion(en) (Nr. 02100),

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 26317 ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

3x im Krankheitsfall
1x am Behandlungstag

Benötigte Gebührennummern

Abrechenbar durch

Urologie