Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
08649 im Zusammenhang mit dem Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit setzt eine reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung gemäß der Gebührenordnungsposition
08622 im selben Krankheitsfall voraus.