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EBM 25348

Bestrahlungsplanung IV

31773 Punkte
3651.19 €
min Prüfzeit
Kapitel 25.3.4
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der Gebührenordnungsposition 25322

Obligater Leistungsinhalt

  • Ärztliche Definition der Zielvolumina und der Risikobereiche,
  • Physikalische Bestrahlungsplanung,
  • Autorisierung des Bestrahlungsplans,

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Bestrahlungsplanung mehrerer Metastasen,
  • Bestrahlungsplanung für die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 25322, bei denen eine Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition 25322 indiziert ist,

Anmerkung

Treten nach erfolgter primärer radiochirurgischer Behandlung interventionsbedürftige neue Hirnmetastasen oder Vestibularisschwannome gemäß Nr. 40 und/oder Nr. 41 der Anlage I der MVV-RL auf, bei denen es sich nicht um Lokalrezidive handelt, so ist die Gebührenordnungsposition 25348 erneut im selben Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 25348 setzt das Vorliegen eines Bestrahlungsplanungs-CT und/oder -MRT voraus. Abweichend von Satz 2 der Nr. 7 der Präambel 25.1 sind im Zusammenhang mit der stereotaktischen Radiochirurgie für dasselbe Zielvolumen die Gebührenordnungspositionen 34360 und 34460 jeweils berechnungsfähig.

Abrechnungshäufigkeit

1x im Krankheitsfall

Abrechenbar durch

Neurologie, Neurochirurgie, Strahlentherapie