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EBM 32221

Mengenmäßige Bestimmung des Faktors XII (Gerinnungsuntersuchung)

Punkte
25.39 €
min Prüfzeit
Kapitel 32.3.3
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Quantitative Bestimmung von Einzelfaktoren des Gerinnungssystems, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32210 bis 32227,

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 32227 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Hemmkörperbestimmung (Bethesda-Assay), von Willebrand-Faktor/Ristocetin-Cofaktor-Aktivität.

Abrechenbar durch