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EBM 32305

Mengenmäßige Bestimmung von Arzneimitteln

Punkte
15.92 €
min Prüfzeit
Kapitel 32.3.4
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Quantitative chromatographische Bestimmung(en) einer oder mehrerer Substanz(en), ggf. einschl. qualitativem chromatographischem Nachweis, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32300 bis 32313,

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 32313 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: organische Säuren, Methanol.

Abrechenbar durch