Differenzierung und mengenmäßige Bestimmung von T-Lymphozyten
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Kapitel 32.3.5
Genehmigungspflichtig: Ja
Beschreibung
Differenzierung und Quantifizierung von Zellen (Immunphänotypisierung) mittels Durchflußzytometrie und/oder mikroskopisch und mittels markierter monoklonaler Antikörper, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32520 bis 32527,
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition
32527 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.