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EBM 37551

Zuschlag zur GOP 37550

128 Punkte
14.71 €
min Prüfzeit
Kapitel 37.5
Genehmigungspflichtig: Ja

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw. nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL an der Behandlung beteiligt sind,

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37551 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37551 kann ausschließlich durch den Bezugsarzt oder den Bezugspsychotherapeuten gemäß KSVPsych-RL berechnet werden.
Die erzielte Vergütung gemäß der Gebührenordnungsposition 37551 ist durch den Bezugsarzt bzw. den Bezugspsychotherapeuten an die entsprechenden nichtärztlichen bzw. nichtpsychotherapeutischen Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL zu verteilen.

Abrechnungshäufigkeit

4x im Behandlungsfall

Benötigte Gebührennummern

Alterbegrenzung

ab 18 Jahre

Abrechenbar durch

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie), Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychotherapeutisch tätiger Arzt, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurochirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Forensische Psychiatrie