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EBM 15321

Kleine Operation im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich bis 5 Minuten Dauer

89 Punkte
10.23 €
4 min Prüfzeit
Kapitel 15.3
Genehmigungspflichtig: Nein

Beschreibung

Kleinchirurgischer Eingriff im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich I

Obligater Leistungsinhalt

  • Operativer Eingriff mit einer Dauer bis zu 5 Minuten im Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich
und/oder
  • Extraktion von bis zu zwei einwurzeligen oder eines mehrwurzeligen Zahnes,

Anmerkung

Die Gebührenordnungspositionen 15321 bis 15323 sind bei Patienten mit mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) mehrfach in einer Sitzung - auch nebeneinander, jedoch insgesamt höchstens fünfmal je Behandlungstag - berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 15321 ist bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach der Gebührenordnungsposition 31221 oder 36221 berechnungsfähig, sofern der Eingriff in Narkose erfolgt. Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V müssen dabei nicht erfüllt sein, sofern die Eingriffe nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115b SGB V genannt sind. In diesen Fällen ist die postoperative Behandlung nach den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 31.4.2 und 31.4.3 nicht berechnungsfähig. Die in der Präambel 31.2.1 Nr. 8 bzw. Präambel 36.2.1 Nr. 4 benannten Einschränkungen entfallen in diesen Fällen, es gelten die Abrechnungsausschlüsse der Gebührenordnungsposition 15321 entsprechend.
Lokalanästhesien und Leitungsanästhesien sind, soweit erforderlich, Bestandteil der Gebührenordnungsposition 15321.

Abrechnungshäufigkeit

1x am Behandlungstag

Abrechenbar durch

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie