Regionalanästhesie durch den Operateur, der einen ambulanten Eingriff nach Abschnitt 31.2 erbringt
Obligater Leistungsinhalt
Intravenöse regionale Anästhesie an einer Extremität (Blockade nach Bier)
und/oder
Anästhesie des Plexus brachialis
und/oder
Ischiofemorale Blockade (Blockade des Nervus ischiadicus und 3- in 1-Block),
Überwachung und Dokumentation der Vitalparameter,
Pulsoxymetrie,
EKG-Monitoring,
I.v.-Zugang
Fakultativer Leistungsinhalt
Legen einer Blutleere,
Infusion,
Verabreichung von Analgetika/Sedativa
Anmerkung
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen
31910,
31912 und
31920 ist die Gebührenordnungsposition
31800 ebenfalls berechnungsfähig.